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1.
Werbeauftrag
(1)
"Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer
Werbemittel im Internet zum Zwecke der Verbreitung. Vertragspartner eines
Werbeauftrages in Schausteller.de ist als Auftragnehmer die Johannsen Online
Services (im Folgenden JOS) und der Auftraggeber.
(2)
Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der JOS, die einen wesentlichen
Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich
ausgeschlossen.
2.
Vertragsschluß
(1)
Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der
Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-mail erfolgende
Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder
fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zugrunde.
(2)
Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag, wenn
nichts anderes vereinbart wird, im Zweifel mit der Werbeagentur zustande.
Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muß er von der
Werbeagentur namentlich benannt werden. Die JOS ist berechtigt, von den
Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3)
Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden
oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-,
Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen
oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
3.
Nachlasserstattung
Wird
ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die JOS nicht zu vertreten
hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,
dennoch den vollen Preis für die Werbeschaltung zu bezahlen.
4. Datenanlieferung
(1)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere
dem Format oder technischen Vorgaben entsprechende Werbemittel an die
JOS rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
(2)
Kosten der JOS für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
5.
Rechtsgewährleistung
(1)
Der Auftraggeber gewährleistet, daß er alle zur Schaltung des
Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt der
JOS im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei,
die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung
freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der JOS nach Treu und
Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber
Dritten zu unterstützen.
(2)
Der Auftraggeber überträgt der JOS sämtliche für die
Nutzung der Werbung im Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung,
Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und
Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung
des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen
örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung
mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen
der Online-Medien.
6.
Gewährleistung durch die JOS
(1)
Die JOS gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen
eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche
Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß
es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern
vollkommen freies Programm und damit eine vollkommen fehlerfreie Werbeschaltung
herzustellen. Die Gewährleistung für unwesentliche Fehler ist
ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel
liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung
einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser)
oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens - durch unvollständige
und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern)
oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24
Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn
der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des
Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der
gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt
nach Wahl der JOS entweder die Zahlungspflicht des Auftraggebers für
den Zeitraum des Ausfalls, oder die Werbung wird für einen dem Zeitraum
des Ausfalls entsprechende Zeit länger als gebucht geschaltet. Weitere
Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
(2)
Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der
Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung,
jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt
wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der
Auftraggeber nach seiner Wahl ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt
vom Auftrag.
(3)
Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig,
so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine
Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen,
wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden
Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
(4)
Wenn der Mangel durch vom Auftraggeber eingereichte mangelhafte Vorlagen
verursacht wurde, besteht kein Anspruch aus Gewährleistung.
7.
Leistungsstörungen
Fällt
die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die JOS nicht zu
vertreten hat, etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen),
insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich
von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern, Leistungsanbietern
oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des
Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener
und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung
bleibt der Vergütungsanspruch des Verlags bestehen.
8.
Haftung
Schadensersatzansprüche
des Auftraggebers gegen den Verlag aus positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung bestehen
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der JOS, seines Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen,
es sei denn es fehlen zugesicherte Eigenschaften oder wesentliche Vertragspflichten
wurden verletzt. In den letzten beiden Fällen ist die Haftung auf
den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit
beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit
des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern
dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.
Preisliste
Es
gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte
Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten.
10.
Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten
berechnet. Die JOS kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für
die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(2)
Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
berechtigen die JOS, auch während der Laufzeit des Vertrages das
Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
11.
Kündigung
(1)
Verträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende
gekündigt werden. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen
schriftlich erfolgen.
(2)
Die JOS kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen,
wenn sie sich dafür entscheidet, das Web-Angebot einzustellen oder
wesentlich zu verändern. Daraus erwachsen dem Vertragspartner keinerlei
Ansprüche. Bereits geleistete Entgelte werden zurückgewährt.
12.
Datenschutz
Der
Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen abgewickelt.
13.
Erfüllungsort
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Berlin.
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