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DSB-Pressemeldung: Corona-Konjunkturpaket: Weitere Ausgestaltung für die Branche der Schausteller Deutschlands

23.06.2020, schausteller.de

Der DSB zeigt sich dankbar für die Anerkennung der Branche der Schausteller als „besonders betroffene Branche“, die damit Adressat des Programms des Bundes für Überbrückungshilfen ist.

Der politischen Entscheidung des Bundestages folgt nun die inhaltliche Ausgestaltung durch die Ministerien, denen wir für die weitere Ausgestaltung des Konjunkturpaketes die folgenden branchenspezifischen Informationen und Anregungen an die Hand gegeben haben:

  • Die Politik fährt mit dem Bewilligungszeitraum von Juni bis August 2020 „auf Sicht“, was wir angesichts des schwer prognostizierbaren weiteren Verlaufs der Pandemie grundsätzlich nachvollziehen können.

ABER: Ein erheblicher Teil der Herbstvolksfeste ist schon jetzt abgesagt, das heißt, dass selbst bei einer deutlichen Verbesserung der Gesamtsituation die Einkommenssituation der Schausteller desolat bleiben wird.

Ein Anschlussprogramm für die Schaustellerbranche wird also erforderlich sein.

  • Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, als dass das stark saisonbetriebene Gewerbe in seiner Spielzeit immer auch das sogenannte „Wintergeld“ anspart, um die der Saison regelmäßig folgenden einkommenslosen Monate zu überbrücken.

Da dieses Ansparen im Rahmen des vom Bundestag entworfenen Programms nicht möglich ist, wird das zuvor erwähnte Folgeprogramm noch unverzichtbarer.

  • Von zentraler Bedeutung wird sein, was zukünftig unter „begründeten Ausnahmefällen“ verstanden wird. Denn der Mehrzahl der Schausteller ist mit einer Neuauflage eines Corona-Soforthilfeprogramms in Höhe von 9.000 € bzw. 15.000 € nicht gedient.

Wir stellten erneut dar, dass viele Unternehmen hohe laufende Kosten haben, insbesondere Kreditverpflichtungen für ihre Schaustellergeschäfte, Fuhrparks und Betriebsgrundstücke.

Da die Branche durch das Verbot jeglicher Veranstaltungen komplett stillgelegt wird und seit Dezember 2019 keinerlei Einnahmen hatte, muss sie nach unserem Dafürhalten per se und in Gänze, als „begründeter Ausnahmefall“ gelten.

  • Wir subsumieren unter dem Terminus „fixe Betriebskosten“:

Alle zivilrechtlich vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Schaustellerbetriebes, unabhängig von deren festgelegter Zahlungsfälligkeit. Dazu zählen bspw. Miet- und Pachtaufwendungen, Versicherungen, Leasingverpflichtungen, Steuerberatungskosten und auch Zins-/Tilgungsleistungen für betriebliche Darlehen. Insbesondere die Position der betrieblichen Tilgungen haben wir in ihrer Bedeutung hervorgehoben, da ansonsten die kapitalintensiven Geschäfte im nächsten Jahr nicht mehr existent wären und den (dann doch hoffentlich wieder stattfindenden) Volksfesten als Zugpferde und elementare Bestandteile fehlen würden.

  • Weiter haben wir angeregt, in den fixen Betriebskosten auch die Kosten der privaten Lebensführung der Unternehmerfamilie zu erfassen, wie dies im Corona-Soforthilfeprogramm in Baden-Württemberg und im weiteren Verlauf auch in Nordrhein-Westfalen praktiziert wurde.

Dies wäre ein großer Beitrag zum Bürokratieabbau, denn die gegenwärtig erforderliche Beantragung der Grundsicherung ist bei weitem nicht so bürokratiearm, wie medienwirksam angekündigt.

Zum Anderen würde den Schaustellern der ihnen vollkommen ungewohnte und als entwürdigend empfundene „Gang zum Sozialamt“ erspart.

Auf Rücklagen können nur die wenigsten Schausteller zurückgreifen. Denn den Zuschlag, ein Volksfest beschicken zu können, erhält der, der mit dem attraktivsten Geschäft aufwarten kann.

Die optische Gestaltung, die Neuheit, die Besonderheit und auch die ökologischen Belange sind es, die über den Erfolg in der nächsten Saison entscheiden. Der Schausteller spart also nicht, er investiert fortlaufend in sein Geschäft.

  • Die Orientierung der Deckelung der Erstattungsbeträge an der Zahl der Beschäftigten, bedarf ebenfalls einer Konkretisierung und droht bei den Schaustellern fehlzugehen.

Viele Schausteller haben ihr Personal, das häufig aus Polen und Rumänien stammt, bei Ausbruch der Pandemie nach Hause geschickt bzw. es gar nicht erst anreisen lassen.

So ist der Personalstand im Schnitt der vergangen Saison durchaus hoch, zu Beginn der Pandemie aber sehr gering. Dies ändert jedoch nichts daran, dass diese Betriebe teilweise erhebliche laufende Fixkosten haben. 

  • Wir haben zudem die Frage aufgeworfen, wie mit den sonst üblichen weiteren privaten Entnahmen z.B. zur Finanzierung einer Immobilie oder der Schaffung einer privaten Altersvorsorge umgegangen wird.
  • Schließlich ein Blick auf die nicht branchenspezifischen Hilfsangebote unter den Punkten 5 bis 7 des Konjunkturpaketes:

Der Verlustrücktrag hätte zweifellos positive Auswirkungen auf die Liquidität des Betriebes, fraglich ist bloß, wie schnell die Finanzämter eine solche Idee umsetzen können.

Die degressive AfA bringt den Schaustellern keinen Vorteil. Verluste und Verlustrücktragspotenzial werden zwar erweitert, doch steigt der Verschuldungsgrad des Unternehmens, weil der höheren Abschreibung keine korrespondierende Schuldentilgung gegenübersteht.

Der Regelfall in der Branche der Schausteller ist das Einzelunternehmen oder die Personenhandelsgesellschaft, insofern wird die Reform des Körperschaftssteuerrechts hier wenig Wirkung entfalten.


Wir haben in unseren jüngsten Schreiben an die Politik erneut darauf aufmerksam gemacht, dass unser Appell, den Berufsstand der Schausteller und damit das Kulturgut der Volksfeste in Deutschland durch staatliche Zuschüsse zu retten, nicht über das höchstrangige Ziel der Schausteller hinwegsehen lassen darf:

Wieder Volksfeste beschicken zu können!

Wir haben in den letzten Monaten stets betont, dass wir uns der Gesundheit unserer Gäste, unserer Mitarbeiter und der Allgemeinheit selbstverständlich verpflichtet fühlen und die schmerzliche Entscheidung, uns die Ausübung unseres Berufes zu verbieten, akzeptieren.

Doch das Rad dreht sich!

Allerorten wird der „Lockdown“ aufgehoben und unterschiedlichste Branchen gehen sukzessiv wieder „ans Netz“ – nur die Schausteller nicht!

Aber wenn die Geschäfte in den Fußgängerzonen der Städte und die Einkaufszentren, die Zoos und Freizeitparks ihre Pforten wieder öffnen, Cafés und Biergärten, Restaurants und nun auch Kneipen sich wieder um das leibliche Wohle ihrer Gäste kümmern können, wenn Promenaden an Küsten, Inseln und in Kurorten wieder zum Flanieren einladen, dann kann auch eine kleine Stadt, errichtet aus Kirmesgeschäften stattfinden!

Was unterscheidet den Imbiss auf dem Volksfest von dem in der Innenstadt, was den Konditor auf der Reise von dem in seiner Backstube, was das Karussell im Freizeitpark von dem auf der Familienkirmes?

Wir meinen, dass hier wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird und fordern, hierüber auf Bundes-, Landes und auch kommunaler Ebene umgehend ins Gespräch zu kommen!

Wie auch andere Branchen sind auch wir zu Zugeständnissen bereit – und in der Lage!

Auch wir haben Hygienekonzepte entwickelt, die die Minimierung des Infektionsrisikos zum Ziel haben. Sie beschäftigen sich mit der Gesamtkonzeption des Volksfestes, z.B. durch die Verbreiterung der Gassen, der Schaffung zusätzlicher Verkehrsflächen, einer neuen Wegeführung für die Besucher und (natürlich) der Schaffung zusätzlicher Hand- und Desinfektionsmöglichkeiten.

Sie beinhalten aber auch Empfehlungen für jedes einzelne Geschäft, so wie sie bereits insbesondere für die Gastronomie bestehen.

Der Imbiss, der Süßwarenverkauf, der Ausschank und der Biergarten auf einem Volksfest sind doch nicht anders zu beurteilen als die stehende Gastronomie.

Wenn sie mit einem Abstand von 1,5 Metern arbeiten darf, können wir dies ebenfalls.

Dies alles gilt unseres Erachtens umso mehr, als dass unsere Volksfeste unter freiem Himmel stattfinden, an frischester Luft. Mögen sich die wissenschaftlichen Beurteilungen der Pandemie auch ständig ändern – die infektionsmindernde Wirkung frischer Luft steht fest.

Wir Schausteller wollen keine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, wir wollen mit der eigenen Hände Arbeit Geld verdienen, wie wir es seit Jahrhunderten gewohnt sind!

Nun, nachdem die Infektionszahlen deutlich gesunken sind, sich auf einem stabilen Niveau bewegen und in zahlreichen Bereichen und Branchen bereits Lockerungen erfolgt sind, müssen auch wir Schausteller wieder das Recht erhalten, unseren geliebten Beruf ausüben und den Menschen auf den Volksfesten landauf, landab Freude schenken zu können. Denn auch die Bevölkerung möchte wieder unbeschwert lachen, fröhlich und zuversichtlich sein – wieder gemeinsam Zeit verbringen. Welcher Ort ist dafür besser geeignet als eine bunte Kirmes, ein Volksfest oder ein Jahrmarkt!

Über den DSB

Der Deutsche Schaustellerbund e.V. (DSB) mit Sitz in Berlin ist die weltgrößte Berufsspitzenorganisation für das Schaustellergewerbe in Deutschland mit derzeit 92 Mitgliedsverbänden auf regionaler Ebene. Wir vereinen mehr als 90 Prozent der ca. 5.000 Beschicker von Volksfesten und Weihnachtsmärkten unter unserem Dach. Unsere zentralen Aufgaben sind die Erhaltung und Förderung der traditionellen Kultur- und Wirtschaftsgüter Jahrmarkt, Kirmes, Volksfest und Weihnachtsmarkt (weitere Informationen unter https://www.dsbev.de).

Ihre Ansprechpartner:

Albert Ritter
Präsident des Deutschen Schaustellerbundes e.V.
Tel.: 01577/2748837
E-Mail: mail@dsbev.de    

Frank Hakelberg
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbundes e.V.
Tel.: 030/59 00 99-780                                                  
Mobil: 0178/2984381
E-Mail: mail@dsbev.de  

Nina Göllinger
Leiterin Kommunikation und Marketing
Tel.: 030/59 00 99-783                                                  
Mobil: 0176/21746579
E-Mail: nina.goellinger@dsbev.de





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