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ESU-Informationen: UNESCO-Antrag zur Anerkennung der europäischen Volksfestkultur auf der Zielgeraden

02.03.2021,

Geigenbau im italienischen Cremona, Yoga aus Indien, die kubanische Rumba, der Zaouli-Tanz in Côte d’Ivoire, der Pinisi-Bootsbau in Indonesien oder das traditionelle System der Wasserrichter in Peru – sie alle gehören zum von der UNESCO anerkannten Immateriellen Kulturerbe. Über 500 Formen des immateriellen Kulturerbes sind auf den internationalen UNESCO-Listen verzeichnet. Und bald schon soll die europäische Volksfestkultur dazugehören.

Die Anerkennung der europäischen Volksfestkultur als Immaterielles Kulturerbe ist eines der vorrangingen Verbandsziele der Europäischen Schausteller-Union. Präsidium und Nationalverbände arbeiten seit Jahren gemeinsam auf ESU-Kongressen, in Arbeitsgruppen und Seminaren an der für die Zukunft der Volksfeste, Kirmessen und Weihnachtsmärkte so wichtigen Umsetzung. Für die ESU ist entscheidend, dass die Volksfeste Identität und Kontinuität vermitteln. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und fortwährend neugestaltet. Volksfeste sind ein integraler Bestandteil der Breitenkultur. Die Besucherzahlen belegen die Verankerung der Volksfestkultur und ihren wirtschaftlichen Stellenwert. Sie weisen aber auch darauf hin, dass Volksfeste keine Schwellen- und Berührungsängste kennen, keine formalen, sozialen oder ökonomischen Zutrittsbarrieren. Dies macht ihre soziokulturelle Dimension aus: Volksfeste unterbreiten ein Angebot, das sich an alle Bürgerinnen und Bürger richtet. Sie schaffen die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlich-kulturellen Leben, und zwar flächendeckend, in den Städten und auf dem Land.

In Frankreich, Italien, Belgien, Finnland und Schweden wurde die Volksfestkultur bereits in die nationalen Länderlisten aufgenommen. Die ESU strebt darüber hinaus eine internationale Anerkennung der Volksfestkultur als Immaterielles Kulturerbe an. Für eine notwendige multinationale UNESCO-Nominierung haben sich Schaustellervertreter aus Frankreich und Belgien zusammengeschlossen. Die Nominierung soll im März 2021 bei der UNESCO eingereicht werden. Das letzte Treffen der Arbeitsgruppe fand im Rahmen einer Videokonferenz am 18. Januar statt. Generalsekretär Steve Severeyns sprach anschließend von einem erfolgreichen Gesprächsverlauf. Hauptthema sei die Vorbereitung der Produktion eines Videos zur Dokumentation der Volksfest- und Kirmeskultur in Europa gewesen.

Hintergrund: Immaterielles Kulturerbe

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Mehr als 175 Staaten sind dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zum Immateriellen Kulturerbe zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die Listen des Immateriellen Kulturerbes. Bisher sind über 390  Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der Repräsentativen UNESCO-Liste eingetragen, über 50 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und mehr als 15 Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes.

Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.


Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission
ESU-Informationen
Informationsdienst der Europäischen Schausteller-Union
Ausgabe 2.2021, 26.02.2021
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