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GEMA und der Weihnachtsmarkt

30.11.2023,

DSB-Meldung vom 24.11.2023

Landau, Bayreuth und Bad Dürkheim sind Städte, über die nicht jeden Tag bundesweit in den Medien berichtet wird. Anders verhält es sich jedoch, wenn sie Adressat außergewöhnlich hoher GEMA-Rechnungen für ihre diesjährigen Weihnachtsmärkte werden. „GEMA schockt mit Gebühren-Explosion“, heißt es dann in der Rheinpfalz, „Bayreuth geschockt von GEMA-Rechnung“ im Bayreuther Tagblatt oder „Gebühr ist im Vergleich zu vorherigen Jahren drastisch angestiegen“ auf SWR 1.

Hintergrund dieser Berichterstattung ist – so die GEMA auf ihrer eigenen Homepage –, dass die von den Veranstaltern gemeldete Größe der Nutzungsflächen, die für die Berechnung des für Weihnachtsmärkte einschlägigen Tarifes U-ST ausschlaggebend ist, nicht immer der Realität entsprach, manche Flächen seien deutlich größer.

Die neuen technischen Möglichkeiten, so z.B. digitale Werkzeuge wie das „Planimeter“ und „Google-Maps“, ermöglichen eine Überprüfung der angegebenen Flächen vom Schreibtisch aus.

Bei Ansatz der korrekten Maße hätten sich nun hinsichtlich einiger Märkte neue Werte ergeben. In einem drastischen Beispielsfall, einem Markt mit einer Fläche von 10.000 m2, führte das zu einer ca. Verzehnfachung auf 55.000,00 Euro.

Erhöhung der Gebühren

Die GEMA erläutert, dass die Gebührensteigerungen aber nicht flächendeckend erfolgt seien, sondern von 3.350 Rechnungen für Weihnachtsmärkte lediglich 135 wegen ganz erheblicher Preissteigerungen beanstandet wurden. Mit diesen Kommunen und Städten sei man nun im konstruktiven Gespräch.

Wissenswert ist, dass sich die Flächenberechnungen an einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2011 orientieren sollen, das die Schausteller damals schon nicht nur aufhorchen, sondern vor unverträglichen Gebührensteigerungen warnen ließ.

Der Bundesgerichtshof hatte damals in einem Einzelfall entschieden, dass für die Berechnung der Fläche nicht nur der konkret beschallte Bereich, sondern die gesamte Veranstaltungsfläche herangezogen werden kann, „vom ersten bis zum letzten Stand und von Häuserwand zu Häuserwand“, so der BGH. Zur Begründung wies er darauf hin, dass die Musik die gesamte Veranstaltung präge und sich die Musik an alle Besucher richte, auch wenn sie sich nicht zu jeder Zeit direkt vor der Bühne befänden, sondern auf dem Gelände flanieren.

Dieses Urteil wurde – so die GEMA – von den Veranstaltern über Jahre hinweg nicht konsequent berücksichtigt und von ihr selbst auch über Jahre hinweg nicht konsequent überprüft. Diese Zeit sei nun aber vorbei.

Der DSB hat damals gewarnt und warnt auch heute, dass die GEMA-Gebühren, wie auch immer sie sich nun konkret zusammensetzen, nicht derartig hoch ausfallen dürfen, dass sie die Veranstaltungen in ihrem Wesen oder gar Bestand gefährden.

Und genau das passiert, wenn sich die Veranstalter in letzter Konsequenz dafür entscheiden, auf die bei den Besuchern so beliebten Bühnenprogramme und die Beschallung der Plätze mit Weihnachtsmusik zu verzichten, um diese Kostenposition einzusparen.

Diese Konsequenzen wären nicht nur zum Nachteil der Weihnachtsmärkte, deren wunderbare Stimmung Schaden nimmt, sondern insbesondere auch zum Nachteil derer, deren Schutz sich die GEMA gerade auf die Fahne geschrieben hat: Die Künstler!

Wenn ihnen die Gelegenheit zum Auftritt genommen wird, gibt es keine Gage. Punkt.

Zudem wünschen wir uns mehr Augenmerk darauf, dass die Weihnachtsmärkte für die Menschen, die sie besuchen – jährlich immerhin ca. 160 Mio. – eine wichtige Funktion haben: Sie sind Orte der Begegnung, des sozialen Miteinanders, sind Heimat und stiften Identität. Hier ist man nicht in erster Linie wegen des Musikgenusses, sondern um Gemeinschaft zu leben.

Nicht müde werden wir auch zu betonen, dass es die Weihnachtsmärkte sind, die unsere unter Monokultur, Corona und Online-Konkurrenz stark leidenden Innenstädte nicht nur mit Leben erfüllen, sondern mancherorts zu touristischen Highlights werden lassen.

Alle Betroffenen – die Wirtschaftsverbände, aber auch die kommunalen Spitzenverbände – stehen mit der GEMA und auch untereinander im Austausch und bemühen sich um einen Weg, der neben „Einigkeit macht stark“ einem anderen Wahlspruch der Schausteller gerecht werden soll: „Leben und Leben lassen“.

Über den DSB

Der Deutsche Schaustellerbund e.V. (DSB) mit Sitz in Berlin ist die weltgrößte Berufsspitzenorganisation für das Schaustellergewerbe in Deutschland mit derzeit 92 Mitgliedsverbänden auf regionaler Ebene. Wir vereinen mehr als 90 Prozent der ca. 5.000 Beschicker von Volksfesten und Weihnachtsmärkten unter unserem Dach. Unsere zentralen Aufgaben sind die Erhaltung und Förderung der traditionellen Kultur- und Wirtschaftsgüter Jahrmarkt, Kirmes, Volksfest und Weihnachtsmarkt (weitere Informationen unter https://www.dsbev.de).

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Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbundes e.V.
Tel.: 030/59 00 99-780                                                  
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